Lasermessungen sind sehr bekannt, insbesondere die sogenannten Laserpistolen der Polizei sind vielen Verkehrsteilnehmern bekannt. Bei einer erhöhten Geschwindigkeit wird man nach der Messung direkt heraus gewunken und direkt von der Polizei mit der Geschwindigkeitsübertretung konfrontiert. Es gibt bei dieser Geschwindigkeitsmessung kein Foto, welches dem Fahrer später zugeschickt wird.
Beim Stinger VIP mit Laserschutz können Sie zum Beispiel in den Benutzereinstellungen einfach auswählen, ob Sie nur eine Laserwarnung oder eine aktive Störung des Lasers wünschen. Diese Funktion ist sehr einfach zu bedienen. Für den Fall, dass Sie den Laserstörer von Zeit zu Zeit benutzen wollen, können Sie auch eine "Störungszeit" von z.B. 3 Sekunden einstellen. Das bedeutet, dass nach einer aktiven Störung des Lasers (Sie erhalten immer einen akustischen Alarm) das System nach 3 Sekunden abgeschaltet wird. Dann ist eine Minute lang jede neue Lasermessung der Polizei gültig. Allerdings haben Sie in der Zwischenzeit Ihre Geschwindigkeit reduziert. Sie haben auch eine "Notfalltaste", die, wenn sie gedrückt wird, die gesamte Software löscht. Dann ist das ganze System nur noch eine Fahrprotokoll-Anwendung.
Mit einer Lasermessung kann der ankommende wie auch der abfließende Verkehr bis zu rund 300m Entfernung kontrolliert werden. Das Lasermessgerät , die "Laserpistole", wird mit der Hand oder auf einem Stativ betrieben. Dabei werden unsichtbare Lichtimpulse ausgesendet, die das Autokennzeichen reflektiert. Aus der Laufzeit dieser Impulse errechnet sich das Tempo. Für eine gültige Messung muss die Fahrzeugfront, in der Regel, das Kennzeichen, mit Hilfe eines Visiers der Laserpistole angepeilt werden. Messungen durch Autoscheiben sind nicht zulässig.
Werden nicht alle ausgesandten Lasersignale störungsfrei wieder als Reflexion empfangen, etwa wegen eines stark verschmutzten Autos, bricht das Gerät die Messung automatisch ab. Das gilt auch, wenn einzelne Werte außerhalb der Toleranz liegen, etwa durch Verwackelung. Da beim Lasern kein Foto gemacht wird, muss das Fahrzeug sofort nach der Messung angehalten werden, um neben den Messwerten die Fahrer- und Fahrzeugdaten zu protokollieren.
Sendet das gemessene Fahrzeug selbst eigene Lichtwellen aus, kann es zu Überlagerungen kommen, so dass die Laserpistole keine eindeutige Zuordnung der Reflexion durchführen kann. Die Geschwindigkeitsmessungen führt zu keinem Ergebnis.
Lasermessungen werden in Deutschland genutzt und sind auch europaweit sehr weit verbreitet. Eine ideale Lösung ist die vollständige Verhinderung einer Messung durch Einsatz eines Laserstörer (z.B. Stinger Freedom Laser oder auch als Erweiterung eines Festeinbausystems wie dem Radarwarner Stinger VIP).
Mobile Radarwarner mit Laserwarnung können Lasermessungen im Moment der Messung registrieren und so auch optisch und akustisch warnen. Da jedoch keine aktive Störung erfolgt, ist die Geschwindigkeitsmessung oft bereits erfolgt, bevor der Fahrer die Geschwindigkeit reduzieren kann.